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Deutschland öffnen – am Zuwanderungsgesetz festhalten!Allgemein
Wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung des vom Bundestag beschlossenen Zuwanderungsgesetz gestoppt hat. Wir stellen jedoch fest, dass das Bundesverfassungsgericht nur das Abstimmungsverfahren im Bundesrat und nicht das Zuwanderungsgesetz als nicht verfassungskonform gewertet hat. Mit Nachdruck sprechen wir uns weiterhin für die Durchsetzung des Zuwanderungsgesetzes aus!
Deutschland ist ein Einwanderungsland. In dieser Frage gibt es einen breiten gesellschaftlichen und kulturellen Konsens. Aus unserer Sicht sprechen vernünftige Gründe für eine geregelte Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland sowie eine moderne Integrationspolitik:
- EinwanderInnen sind für uns ein Teil der Gesellschaft, sie bereichern unser öffentliches und kulturelles Leben. Einwanderung ist auch demografisch in großen Umfang dringend geboten und muss durch ein modernes Zuwanderungsrecht abgesichert werden.
- Die sozialen, ökonomischen und politischen Probleme der Immigration können nur durch klare Regelungen gelöst werden. Diese müssen über die bestehenden Gesetze hinaus Einwanderung und anschließende Einbürgerung – auch unter Hinzunahme der doppelten Staatsbürgerschaft – ermöglichen.
- Wir wollen ein weltoffenes, großzügiges Einwanderungsrecht, dass sich insbesondere an humanitären Kriterien orientiert und geltendes internationales Recht einhält. Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung müssen daher Berücksichtigung finden.
- Ökonomische Probleme wie die Massenarbeitslosigkeit sind durch offensive wirtschaftspolitische Steuerung zu lösen. Wir erteilen Diskriminierung und Ausgrenzung eine klare Absage.
An vielen Punkten hätten wir uns eine stärkere Öffnung unseres Landes für EinwanderInnen und Flüchtlinge gewünscht. Das vorliegende Zuwanderungsgesetz beinhaltet bereits jetzt zahlreiche politische Zugeständnisse an die CDU/CSU. Das vorliegende Gesetz bildet somit aus unserer Sicht einen politischen Minimalkompromiss, der nicht unterschritten werden darf. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das Zuwanderungsgesetz erneut in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Wir wissen dabei die übergroße Mehrheit des Landes und insbesondere der jungen Generation hinter uns: Gewerkschaften, Arbeitgeber, Religionsgemeinschaften und viele weitere Organisationen und Verbände stehen hinter dem Zuwanderungsgesetz, das lediglich an der Blockade der politischen Opposition scheiterte. Wir rufen daher die Union auf, ihre Blockadehaltung zu überwinden und den Weg für ein im großen Konsens der gesellschaftlichen Gruppen entstandenes Gesetz freizumachen. Wir raten dabei von Wahlkampfgetöse und populistischer Stimmungsmache ab – damit wäre die Gefahr verbunden, öffentlich Ressentiments und Vorurteile zu bestärken und zu instrumentalisieren.
Als VertreterInnen der jungen Generation setzen wir uns daher für die rasche Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in einem – leider erforderlichen – neuerlichen Gesetzgebungsverfahren ein.
Zinssteuer kann vielleicht Einnahmen bringen, aber die Vermögensteuer bleibt weiterhin das Ziel!Allgemein
Liebe Genossinnen und Genossen,
derzeit läuft eine breite Diskussion um die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Diese Steuer haben wir Jusos seit langem gefordert, um mehr Investitionen in das Bildungssystem zu finanzieren. Aufgrund der katastrophalen Situation der öffentlichen Haushalte hatten sich die Ministerpräsidenten vieler SPD-geführter Länder für die Einführung dieser Steuer stark gemacht. Nicht zuletzt der Ministerpräsident von Niedersachsen, Sigmar Gabriel, hat das Thema ganz oben auf die Agenda seines Wahlkampfes gesetzt. Die rot-grüne Bundesregierung will nun statt der Vermögenssteuer eine Zinssteuer einführen. Bisher unterlagen Zinserträge dem Einkommenssteuersatz sofern sie den Freibetrag überstiegen. Die neue Zinssteuer soll nun Zinserträge pauschal mit 25% steuerlich belasten (mit entsprechenden Freibeträgen für Kleinsparer) – die Einkommenssteuerpflicht auf Zinserträge soll dafür entfallen. Gleichzeitig soll durch eine befristete Amnestie für Steuerflüchtige bzw. Steuerhinterzieher zusät!
zlich ein Anreiz dafür gegeben werden, dass illegal ins Ausland gebrachtes Kapital wieder zurückfließt. Nur durch letzteren Schritt lässt sich eine produktive zusätzliche Einnahmequelle durch die Zinssteuer überhaupt nur begründen.
Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat es noch einmal verdeutlicht. Deutschland ist und bleibt eines der reichsten Länder. Gleichwohl ist dieser Reichtum nicht gerecht verteilt, so verfügen etwa zehn Prozent der reichsten Haushalte über gut 50% des gesamten Nettogeldvermögens.
Einher geht der private Reichtum mit der Armut der öffentlichen Haushalte. Durch legale Steuertricks und oft auch durch illegale Steuerflucht ist es den Vermögenden gelungen, sich immer weiter aus der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu verabschieden. Schon heute wird der Sozialstaat überwiegend durch Massensteuern wie der Einkommenssteuer u.ä. finanziert. Die Arbeitnehmer finanzieren den Sozialstaat, die Vermögenden haben sich hieraus längst verabschiedet.
Anstelle der Vermögensteuer soll nun eine Zinssteuer von 25 Prozent die erhofften Mehreinnahmen realisieren. Die erhöhten Steuereinnahmen beruhen auf der Hoffnung, dass im Ausland angelegtes Geldvermögen nach Deutschland zurückfließt und damit die Steuerbasis wächst. Dies ist aber unwahrscheinlich, schließlich sind Zinsen z.B. in Luxemburg weiterhin nicht steuerpflichtig. Warum sollte also Geld in die Bundesrepublik zurückfließen, wenn in Luxemburg weiterhin nicht besteuert wird. Das Ergebnis der Zinsabschlagsteuer ist daher ungewiss, sie kann Mehreinnahmen bringen aber auch zum Gegenteil führen. Schließlich ist die geplante Besteuerung von Zinsen in Höhe von 25 % faktisch eine Steuersenkung gegenüber dem heutigen Recht. Nach geltendem Einkommenssteuerrecht unterliegen heute bei einem Spitzensteuersatz auch Zinseinkünfte einem Steuersatz von 48,5 %. Die progressive Besteuerung (höhere Einkommen zahlen höhere Steuern) wäre damit in diesem Bereich faktisch aus den Angeln gehob!
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Die Vermögensteuer ist der Versuch, die Vermögenden zur Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben wie etwa Kindergärten, Schulen und Hochschulen heranzuziehen. Wirtschaftswissenschaftler haben errechnet, dass eine minimale Vermögenssteuer zu jährlichen Einnahmen von 16. Mrd. Euro führen würde. Nach dem NRW- und Niedersachsen-Modell wären immerhin noch 8-9 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen frei geworden. Dahinter bleiben die Einnahmen aus einer Zinssteuer weit zurück. Auch nach der Einführung einer Zinssteuer wäre klar: Mittel zur finanziellen Absicherung von Zukunftschancen werden weiterhin dringend gebraucht.
Die Position der Jusos ist eindeutig. Wir fordern weiterhin die Einführung der Vermögensteuer sowie eine höhere Besteuerung großer Erbschaften, um Zukunftschancen unserer Generation finanziell abzusichern. Die Zinsabschlagsteuer stellt hierzu keine Alternative dar. Wir Jusos stehen mit dieser Position nicht allein. Auch die Gewerkschaften IG Metall und Ver.di sowie viele Wirtschaftswissenschaftler fordern die Wiedereinführung der Vermögensteuer als Beitrag aller Schultern für öffentliche Investitionen.
Mit roten Grüßen
Björn Böhning
stellv. Juso-Bundesvorsitzender






